"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten" (§ 3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung).
Jeder hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheit aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Im Mittelpunkt dieser rechtsanwaltlichen Tätigkeit der Beratung und Vertretung stehen Sie als unser Mandant.
Entscheidend für eine kompetente Beratung und Vertretung sind daher die Vorstellungen, Bedürfnisse und Ziele des Mandanten; hieran orientiert sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts.
Wichtig für eine gemeinsame Zusammenarbeit sind daher gegenseitiger Respekt/Vertrauen und eine umfassende Sachverhaltserfassung; dieses gewährleistet dann eine rechtlich optimale Interessensvertretung
Ihr Vertrauen zu rechtfertigen, ist daher unser Ziel.